Rechtsprechung
BVerwG, 15.01.1980 - 1 B 1501.79 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Ausweisung eines Ausländers - Verurteilung wegen der Begehung von Straftaten - Ausweisung zu generalpräventiven Zwecken
Verfahrensgang
- OVG Hamburg, 07.09.1979 - Bf I 66/78
- BVerwG, 15.01.1980 - 1 B 1501.79
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 27.03.1979 - 1 C 15.77
Auszug aus BVerwG, 15.01.1980 - 1 B 1501.79
Zu generalpräventiven Zwecken darf nach der Rechtsprechung des Senats eine Ausweisung denn erfolgen, wenn nach der Lebenserfahrung damit gerechnet werden, kann, daß sich andere Ausländer mit Rücksicht auf eine ständige Ausweisungspraxis im Bundesgebiet ordnungsgemäß verhalten (vgl. Urteil vom 27. März 1979 - BVerwG 1 C 15.77 - mit weiteren Nachweisen).